Angelfreunde Blumenthal e.V.
Angler aus Leidenschaft 
 

Angelbestimmungen

 

Fangmenge pro Angeltag:
2 Karpfen                     ab 35cm
2 Schleien                     ab 26cm
2 Forellen                     ab 26cm
1 Hecht oder 1 Zander     ab 60cm


  • Für Flur- und Umweltschäden ist der Karteninhaber haftbar.
  • Das Angeln erfolgt auf eigene Gefahr, eine Haftung der Angelfreunde Blumenthal e.V. ist ausgeschlossen.
  • Fischereiaufsehern und den Vorständen des Vereins sind nach Aufforderung der Fischereischein und der Erlaubnisschein vorzuzeigen.
  • Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar und gilt nur mit dem Fischereischein.
  • Fangergebnisse müssen sofort in die Fangliste eingetragen werden.
  • Es darf mit 2 Handangeln vom Ufer aus gefischt werden.
  • Außerhalb der gesetzlichen Schonzeiten, der Schonmaße und der Fangbeschränkungen sind die Vereinsbestimmungen zu beachten und Folge zu leisten.
  • Die Verwendung von mehreren Vorfächern bzw. Anbissstellen ist untersagt.
  • Die tägliche Angelzeit ist von 0 Uhr bis 24 Uhr. Auf den Schutz der Zugänge zu den Angelplätzen wird besonders hingewiesen.
  • Die Angelplätze sind sauber zu halten.
  • Das Einbringen von Fischen aus anderen Gewässern ist verboten.
  • Raubfische dürfen ab dem 01.09. gefangen werden. (für Mitglieder ab 01.06 frei)
  • Graskarpfen sind sofort und schonend zurückzusetzen. (gilt nicht für Mitglieder)
  • Untermaßige oder außerhalb der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
  • Brachsen und Güstern sind dem Gewässer zu entnehmen.

Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen und vorstehenden Bestimmungen wird der Erlaubnisschein ohne Entschädigung eingezogen.



Schonzeiten und Schonmaße 2024
Landesfischereiverband